Impressum
RFA Industrietechnik GmbH
Measurement and pressure control
Ganghoferstrasse 18
D- 82380 Peißenberg
Sitz der Gesellschaft: 82362 Weilheim
Registergericht München HR B 108 766
Geschäftsführung Roland Fischer
Stammkapital 52.000 €
Ust- Id. Nr.: DE 169 237 652
EORI Nr.: DE 7477562
D-U-N-S Nr.: 341 256 934
Zentrale Peißenberg Büro Weilheim
Telefon +49 (0) 8803/ 498215- 7 Telefon +49 (0) 881/ 3926
rfa@rfa.gmbh
Inhaltlich verantwortlich für den Inhalt der Website ist Herr Roland Fischer, Ganghoferstr.18 in 82380 Peißenberg.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der RFA Industrietechnik GmbH (AGB)
1) Allgemeines
a) Ein Angebot bzw. Verkauf richtet sich ausschließlich an Fachpersonal mit der notwendigen Ausbildung in Auslegung und der Montage von Druckregelgeräten, daher obliegt es Ihnen, die Eignung der Produkte, deren einwandfreie Qualität wir mit unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen gewährleisten, im Rahmen Ihrer konstruktiven Verantwortung für den Einzelfall freizugeben und die Bedingungen festzulegen. Das Ende der üblichen Lebensdauer bei Verschleißteilen stellt keinen Mangel dar.
b) Die im Angebot angegebenen Daten sind Erfahrungswerte und beschreiben die normale Beschaffenheit unseres Produktes. Sie dienen zur Einschätzung der Eignung für den nicht konkreten Einsatzfall, ohne dass damit eine Zusicherung für die Eignung seitens RFA Industrietechnik GmbH gegeben werden kann. Wir geben wir an dieser Stelle die ausdrückliche Warnung und den ausdrücklichen Hinweis darauf, das Produkt im konkreten Einzelfall zunächst einem Testlauf dergestalt zu unterziehen, dass Rechtsgüter Dritter bzw. Personen nicht beeinträchtigt oder geschädigt werden können.
c) Sämtliche Preise sind freibleibend. Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbindlich. Druckfehler, offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler verpflichten nicht. Der Umfang der Lieferung richtet sich nach den Angaben der Auftragsbestätigung und falls eine solche nicht erteilt wurde, nach dem Angebot. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsabänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Lieferungsgegenstandes. Die Ansprüche des Bestellers aus dem Vertrag dürfen nicht abgetreten werden. Katalogabbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind für die Ausführung nur als annähernd zu betrachten und unverbindlich. Mehr- oder Mindergewichte berechtigen nicht zu Beanstandungen bzw. Preisabzügen. Bei Abbildungen, Zeichnungen, Preislisten und anderen Unterlagen bleibt das Eigentums- und Urheberrecht des Lieferwerks vorbehalten.
d) Abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt der Besteller unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen als rechtsverbindlich an.
2) Preise
Die Preise verstehen sich, falls es nicht anders vereinbart wurde, ab Werk bzw. Auslieferungslager ausschl. Verpackung, Fracht und etwaige Versicherungen. Der Transport geht stets, auch bei Frankolieferung, auf Gefahr des Empfängers. Der Mindestbestellwert beträgt 100,00 €.
3) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum (Versanddatum) rein netto. Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen. Bei Aufträgen im Wert von mehr als EUR 5.000,-- netto behalten wir uns vor, folgende Zahlungsbedingungen zu vereinbaren:
30% Anzahlung bei Erhalt der Auftragsbestätigung netto,
30% Zahlung bei Meldung der Versandbereitschaft netto,
40% innerhalb 30 Tagen nach diesem Zeitpunkt netto.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen werden ab Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 3% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank erhoben. Zahlungsanweisungen, Schecks, Wechsel und etwaige andere Zahlungsmittel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlungs statt angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen; die Weiterbegebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung dieser Zahlungsmittel wird keine Haftung übernommen.
Bei Zahlung in Wechseln oder Raten wird, falls der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, der gesamte, noch nicht bezahlte Restbetrag sofort fällig. Jede Aufrechnungs- oder Zurückhaltungseinrede des Bestellers ist ausgeschlossen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner, Zahlungen haben nur an den Rechnungsaussteller zu erfolgen. Zahlungen an Vertreter oder Vermittler gehen auf Gefahr des Bestellers. Die Bezahlung unserer Rechnung hat entsprechend der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Die Lieferfirma hat das Recht, vom Vertrage zurückzutreten oder Vorauszahlung zu verlangen für den Fall, dass ihr nach Auftragsbestätigung und vor Lieferung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden, durch welche ihr ihre Ansprüche nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen.
4) Versand und Verpackung
Werden uns bestimmte Versandvorschriften nicht gegeben, so erfolgt dieser nach bestem Wissen ohne jede Verbindlichkeit. Versand erfolgt auf Ihre Rechnung und Gefahr nach den „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
5) Liefertermin
Liefertermine sind unverbindlich und werden nach bestem Ermessen aufgegeben, so dass sie bei normalem Gang der Fabrikation mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden. Der Liefertermin beginnt nach vollständiger Klärung sämtlicher Fragen, die mit dem Auftrag zusammenhängen, und nach Erhalt der etwa vereinbarten Anzahlung.
6) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht bei Absendung der Versandanzeige auf den Besteller über. Bei Waren, die auf Wunsch des Kunden nicht zur Auslieferung gelangen, mit der Einlagerung im Lieferwerk bzw. unseren Auslieferungslagern.
7) Gewährleistung
a) Beanstandungen finden nur Berücksichtigung, wenn sie unverzüglich ab Warenempfang (max. innerhalb von 7 Tagen) erhoben werden. Für verborgene oder später auftauchende Mängel haften wir – und zwar nur dem ersten Abnehmer gegenüber für die Dauer von 12 Monaten nach dem Versandtag oder Versandbereitschaft bzw. Gefahrenübergang.
b) Wir behalten uns vor, entweder die Mängel selbst oder durch einen Beauftragten zu beseitigen. Darüber hinausgehende Ansprüche (z.B. auf Schadenersatz, Ein- und Ausbaukosten o.ä.) werden generell nicht anerkannt. Zur Mängelbeseitigung ist die Ware frei Haus in unser Werk ein zu schicken. Bei berechtigter Mängelrüge werden die Versandkosten durch uns ersetzt.
c) Wir haften nicht für Personenschäden, Betriebsstörungen, sonstige Schäden oder Nachteile, die dem Besteller oder Dritten aus unseren Lieferungen oder deren Beschaffenheit entsteht. Alle anderen Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung, Schadenersatz wegen Nichterfüllung und Verzugs, sind ausgeschlossen.
d) Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen, Reparaturversuche bzw. Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die entstehenden Folgen aufgehoben und die Gewährleistung erlischt. Für gelieferte, fremde Erzeugnisse haften wir grundsätzlich nur in dem Umfange, in dem unsere Unterlieferanten die Gewähr für die Fabrikation uns gegenüber übernehmen.
8) Annullierung von Bestellungen vor Auslieferung
Folgende Gebühren fallen bei Annullierung von Aufträgen an:
Lagerartikel 25% des Rechnungsbetrages
Auftragsbezogen gefertigte Produkte 100% des Rechnungsbetrages
9) Rücknahmen (Rücksendungen) nach Auslieferung
Ein Kaufrücktritt oder Stornierung bzw. Rücksendung von bestellten und gelieferten Produkten ist ausgeschlossen. Bei Gewährleistung sind Rücksendungen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Versender.
10) Zurückbehaltungsrecht
Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Bestimmungen oder anderweitiger Vereinbarungen steht dem Lieferwerk bis zur Befriedigung aller seiner Ansprüche gegen den Besteller aus den bestehenden Geschäftsbedingungen das Zurückbehaltungsrecht an allen Gegenständen zu, die dem Besteller zu liefern sind oder die diesem schon gehören und sich im Besitz des Lieferwerkes oder in seiner Verfügungsgewalt befinden. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
11) Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur endgültigen Erfüllung sämtlicher auch künftig noch entstehenden Forderungen aus der laufenden Rechnung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsrecht). Bei Annahme von Wechseln oder Schecks gilt als Zahlung erst, wenn deren Einlösung erfolgt. Die Rückforderung von Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag.
b) Bei Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Besteller zu einer neuen Sache erwirbt dieser kein Eigentum, vielmehr erfolgt eine Be- und Verarbeitung nur in unserem Auftrage, ohne dass Verbindlichkeiten für uns hieraus erwachsen. Wird Vorbehaltsware mit anderen Waren zu einer neuen Sache verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware. Soweit durch Verarbeitung, Einbau oder Vermischung Miteigentum für den Besteller entsteht, tritt dieser schon jetzt diese Rechte an uns ab und verwahrt den Gegenstand für uns mit kaufmännischer Sorgfalt.
c) Vorbehaltsware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußert werden, jedoch nicht mehr, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist unsere schriftliche Zustimmung erforderlich. Der Besteller ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen.
d) Die Forderungen des Bestellers aus Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, gleich in welchem Zustand, werden mit allen Nebenrechten bereits jetzt an uns zur Sicherung abgetreten. Auf unser Verlangen hat der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern anzuzeigen und uns die Unterlagen zur Geltendmachung unserer Rechte zu überlassen. Trotz der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt – bei Zahlungseinstellung jedoch vorbehaltlich jederzeit zulässigen Widerrufs dieser Ermächtigung. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt unberührt, jedoch nehmen wir in Aussicht, die Forderungen selbst nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
e) Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen verpflichtet, die Sicherheiten insoweit, nach unserer Wahl, freizugeben.
f) Der Besteller ist verpflichtet, die uns nach Ziffer 10 gehörenden Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
12) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns ist in 82362 Weilheim. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess.
Stand 1/2023 / Änderungen sind jederzeit ohne Ankündigung möglich.